Das Landratsamt München hat aufgrund der geänderten Rechtslage eine Allgemeinverfügung für den Landkreis erlassen, mit der die Untersagung des Alkoholkonsums an bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen und die Verlängerung der Verfügung einer weitergehenden Maskenpflicht in den Städten/Gemeinden festgelegt wurde.